Steuern sparen mit attraktiven Angeboten der Höheren Berufsbildung Uster
25. Januar 2016 - 15:41 Uhr Claudia Riklin HBU persönlich

Steuern sparen mit attraktiven Angeboten der Höheren Berufsbildung Uster


Neu wird ab 1. Januar 2016 bei den Steuern die Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildung grundsätzlich entfallen. Es werden also Abzüge für Kosten der Hochschulstudien, der höheren Berufsbildung, aber auch kürzere Aus- und Weiterbildungen durchgehend steuerlich akzeptiert.

 

Auf Bundesebene wird für Angestellte ein Maximalabzug von CHF 12'000 pro Jahr gelten. Abzugsfähig sind die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt, oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt.

 

Die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:

 

  • Der Abzug beträgt beim Bund bis zu 12‘000 Franken pro Steuerperiode. Die Kantone können die Obergrenze selbst festlegen, für den Kanton Zürich gelten 12‘000 Franken. Für Sie heisst das: Sie sparen Steuern, wenn Sie ein Angebot der HBU nutzen
  • Der neue Abzug gilt nicht wie bis anhin nur für Weiterbildungskosten, sondern für alle beruflichen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Wie bisher bleiben jedoch die Kosten für die Erstausbildung nicht abzugsfähig. Für Sie heisst das: Die Angebote der HBU gehören mehrheitlich zur beruflichen Weiterbildung und sind abzugsberechtigt
  • Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten werden dem Arbeitnehmer nicht zum Lohn hinzugerechnet. Für Sie heisst das: Das steuerbare Einkommen wird nicht erhöht.
  • Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten für das eigene Personal stellen immer abzugsfähigen geschäftsmässigen Aufwand dar. Für Sie heisst das: Dies bringt für Sie ein Verhandlungsvorteil, da ihr Arbeitgeber so ebenfalls Steuern sparen kann.

 

Die Detaillierten Infos bezüglich Aus- und Weiterbildungskosten findet man auf der Webseite des Steueramts des Kantons Zürich.

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